Allgemeine Geschäftsbedingungen

Paw Toooower – Hundebetreuung, Hilfestellungen, Social Walks & Gassi-Service

Stand: September 2026


I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Paw Toooower gegenüber ihren Kunden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Urlaubs- und Tagesbetreuung von Hunden

  • Einzelbetreuung

  • individuelle Hilfestellungsstunden

  • Social Walks

  • Hilfestellungen zur Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung

  • Geräusch-, Knall- und Schusshilfestellungen

  • Gassi-Service

  • sowie sonstige individuell vereinbarte Leistungen rund um den Hund.

Mit Abschluss eines Vertrages bzw. der verbindlichen Buchung einer Leistung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil der Vereinbarung.


§ 2 Angaben zum Hund

Der Hundehalter verpflichtet sich, sämtliche für die jeweilige Leistung relevanten Angaben über seinen Hund vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen

  • Allergien und Unverträglichkeiten

  • notwendige Medikamentengaben

  • ansteckende Erkrankungen und Parasiten

  • Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren

  • bekannte Beißvorfälle

  • Ressourcenverteidigung

  • ausgeprägtes Jagd- oder Fluchtverhalten

  • Zerstörungsverhalten

  • Angst- oder Panikverhalten

  • behördliche Auflagen

  • Läufigkeit

  • sowie sonstige Besonderheiten, die für eine sichere Betreuung oder Durchführung der gebuchten Leistung relevant sein können.

Veränderungen dieser Angaben sind Paw Toooower unverzüglich mitzuteilen.


§ 3 Hundehalterhaftpflicht

Für jeden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen.

Paw Toooower ist berechtigt, vor Beginn einer Leistung einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

Der Hundehalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.

Eine Ablehnung oder Kürzung der Schadensregulierung durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung lässt eine gesetzlich bestehende Ersatzpflicht des Hundehalters unberührt.


§ 4 Gesundheit und Impfschutz

Für Hunde, die zur Betreuung bei Paw Toooower aufgenommen werden, ist mindestens ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist vor der ersten Betreuung vorzulegen.

Der Hundehalter versichert, dass ihm zum Zeitpunkt der Übergabe keine ansteckende Erkrankung seines Hundes bekannt ist.

Erkrankungen, Parasitenbefall, Verletzungen oder sonstige gesundheitliche Auffälligkeiten sind Paw Toooower vor Beginn einer Betreuung oder sonstigen Leistung mitzuteilen.

Paw Toooower behält sich vor, kranke oder ansteckungsverdächtige Hunde von einer Betreuung oder anderen Leistung auszuschließen.


§ 5 Läufigkeit

Eine bestehende oder bevorstehende Läufigkeit einer Hündin ist Paw Toooower unverzüglich mitzuteilen.

Paw Toooower entscheidet im Einzelfall, ob eine Betreuung, Hilfestellungsstunde, Teilnahme an einem Social Walk oder eine sonstige Leistung während der Läufigkeit möglich ist.

Eine Teilnahme an Gruppenangeboten oder gemeinsame Betreuung mit anderen Hunden kann während der Läufigkeit ausgeschlossen werden.

Ist aufgrund der Läufigkeit eine Einzelbetreuung, Trennung von anderen Hunden oder ein erheblicher zusätzlicher Betreuungsaufwand erforderlich, kann dieser nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.


II. Hundebetreuung

§ 6 Reservierung und Vertragsschluss

Eine Reservierung für eine Urlaubs-, Tages- oder sonstige Betreuung ist ausschließlich mit abgeschlossenem Betreuungsvertrag möglich.

Unverbindliche Anfragen, mündliche Absprachen sowie Nachrichten über WhatsApp, soziale Medien, E-Mail oder andere Kommunikationswege stellen noch keine verbindliche Reservierung eines Betreuungsplatzes dar.

Ein Betreuungsplatz gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn der Betreuungsvertrag abgeschlossen und der Betreuungszeitraum von Paw Toooower bestätigt wurde.

Ein Anspruch auf Aufnahme eines Hundes besteht nicht.


§ 7 Verpflichtendes Kennenlernen

Vor der erstmaligen Betreuung ist ein persönliches Kennenlernen des Hundes verpflichtend.

Dieses dient insbesondere dazu, den Hund, seine individuellen Bedürfnisse und sein Verhalten kennenzulernen und einzuschätzen, ob eine sichere und verantwortungsvolle Betreuung durch Paw Toooower möglich ist.

Paw Toooower behält sich vor, einen Hund nach dem Kennenlernen abzulehnen oder besondere Bedingungen für dessen Betreuung festzulegen.

Dies gilt auch, wenn sich erst zu einem späteren Zeitpunkt bislang unbekannte oder vom Hundehalter nicht mitgeteilte Verhaltensweisen zeigen.


§ 8 Betreuung und Gruppenhaltung

Die Betreuung erfolgt unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten, der individuellen Bedürfnisse sowie des Verhaltens und Gesundheitszustandes des jeweiligen Hundes.

Geeignete Hunde können gemeinsam mit anderen Hunden betreut werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenzusammensetzung besteht nicht.

Ist eine Gruppenbetreuung aufgrund des Verhaltens eines Hundes nicht oder nicht mehr möglich, kann Paw Toooower den Hund separieren und – soweit betrieblich möglich – in Einzelbetreuung weiter betreuen.

Ein hierdurch entstehender zusätzlicher Betreuungsaufwand kann nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.


§ 9 Futter und Fütterung

Das während der Betreuung benötigte Futter ist vom Hundehalter in ausreichender Menge für den gesamten vereinbarten Betreuungszeitraum mitzubringen.

Das Futter ist eindeutig dem jeweiligen Hund zuzuordnen. Der Hundehalter hat Paw Toooower die erforderlichen Angaben zu Futtermenge und etwaigen Besonderheiten der Fütterung mitzuteilen.

Futtermittelallergien, Unverträglichkeiten oder medizinisch erforderliche Fütterungsvorgaben sind vor Betreuungsbeginn mitzuteilen.

Reicht das mitgebrachte Futter nicht aus, ist Paw Toooower berechtigt, erforderliches Futter zu beschaffen. Die hierfür tatsächlich erforderlichen angemessenen Kosten trägt der Hundehalter, soweit die fehlende Futtermenge aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

Fütterungszeiten können im Rahmen des betrieblichen Ablaufs angemessen angepasst werden, soweit keine medizinischen Gründe oder ausdrücklich vereinbarten Besonderheiten entgegenstehen.


§ 10 Medikamente

Benötigt ein Hund während der Betreuung Medikamente, sind diese vom Hundehalter in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.

Dosierung, Zeitpunkt und Art der Verabreichung müssen eindeutig mitgeteilt werden.

Paw Toooower ersetzt keine tierärztliche Behandlung.


§ 11 Tierarzt und medizinische Notfälle

Wird während einer Betreuung eine tierärztliche Behandlung erforderlich und ist der Hundehalter bzw. die hinterlegte Notfallperson nicht rechtzeitig erreichbar, ist Paw Toooower berechtigt, den Hund einem Tierarzt oder einer Tierklinik vorzustellen, soweit dies nach den Umständen erforderlich erscheint.

Notwendige Tierarzt-, Medikamenten- und Transportkosten trägt der Hundehalter, soweit Paw Toooower hierfür nicht aufgrund eigener gesetzlicher Verantwortlichkeit einzustehen hat.

Der Hundehalter verpflichtet sich, während des Betreuungszeitraums erreichbar zu sein oder eine entscheidungsbefugte Notfallperson zu benennen.


§ 12 Vorzeitiger Abbruch der Betreuung

Paw Toooower ist berechtigt, eine Betreuung vorzeitig abzubrechen, wenn der Hund ein Verhalten zeigt, aufgrund dessen eine weitere sichere oder zumutbare Betreuung nicht möglich ist.

Dies gilt insbesondere bei erheblichem Aggressionsverhalten, Beißversuchen oder Beißvorfällen, massivem Zerstörungsverhalten, erheblichem Fluchtverhalten, dauerhaftem nicht beherrschbarem Stressverhalten oder einer erheblichen Gefährdung anderer Hunde oder Menschen.

Der Hundehalter bzw. die hinterlegte Kontaktperson hat in diesem Fall nach Aufforderung die zeitnahe Abholung des Hundes zu organisieren.


III. Schäden während der Betreuung

§ 13 Schäden durch den Hund

Der Hundehalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.

Dies umfasst insbesondere Schäden an:

  • Türen und Türrahmen

  • Böden und Wänden

  • Zäunen und Toren

  • Hundebetten und Boxen

  • Möbeln und Einrichtungsgegenständen

  • Fahrzeugen

  • sowie sonstigem Eigentum von Paw Toooower oder Dritten.

Schäden werden nach Möglichkeit dokumentiert und dem Hundehalter mitgeteilt.


§ 14 Sicherheitsleistung bei Schäden

Werden während der Betreuung Schäden festgestellt, die dem betreuten Hund zuzuordnen sind, kann Paw Toooower zur Sicherung voraussichtlicher Schadensersatzansprüche eine Sicherheitsleistung von bis zu 500,00 € verlangen.

Die Sicherheitsleistung kann bis zur Klärung der Schadensregulierung durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung einbehalten werden.

Übernimmt die Hundehalterhaftpflichtversicherung den ersatzfähigen Schaden vollständig und erhält Paw Toooower die entsprechende Versicherungsleistung, wird die hierfür nicht mehr benötigte Sicherheitsleistung an den Hundehalter zurückgezahlt.

Übernimmt die Versicherung den Schaden nur teilweise oder lehnt sie die Regulierung ab und besteht eine gesetzliche Ersatzpflicht des Hundehalters, kann die Sicherheitsleistung mit dem entsprechenden Schadensersatzanspruch verrechnet werden.

Ein verbleibendes Guthaben wird dem Hundehalter zurückerstattet.

Übersteigt der ersatzfähige Schaden die Sicherheitsleistung von 500,00 €, bleibt die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten.


IV. Stornierung von Betreuungsplätzen

§ 15 Hauptsaison

Als Hauptsaison gelten sämtliche offiziellen Schulferien des Landes Baden-Württemberg.

Eine Stornierung einer verbindlich gebuchten Betreuung während der Hauptsaison ist bis einschließlich vier Wochen vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich.

Bei einer Stornierung weniger als vier Wochen, jedoch mehr als sieben Tage vor Beginn der Betreuung werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

Bei einer Stornierung ab sieben Tagen vor Betreuungsbeginn werden 90 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.


§ 16 Außerhalb der Hauptsaison

Außerhalb der offiziellen Schulferien des Landes Baden-Württemberg ist eine Stornierung bis einschließlich zwei Wochen vor Beginn der Betreuung kostenfrei möglich.

Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen, jedoch mehr als sieben Tage vor Betreuungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.

Bei einer Stornierung ab sieben Tagen vor Betreuungsbeginn werden 80 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.


§ 17 Gemeinsame Stornierungsbestimmungen

Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Absage bei Paw Toooower maßgeblich.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Paw Toooower durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der freigewordene Betreuungsplatz anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt.

Wird der Hund später als vereinbart gebracht oder vorzeitig abgeholt, besteht für die dadurch nicht in Anspruch genommene reservierte Betreuungszeit grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.


V. Bring- und Abholzeiten

§ 18 Übergabe des Hundes

Die zwischen Paw Toooower und dem Hundehalter vereinbarten Bring- und Abholzeiten sind verbindlich.

Kann eine vereinbarte Zeit nicht eingehalten werden, ist Paw Toooower so früh wie möglich zu informieren.

Eine Änderung der vereinbarten Zeiten bedarf der Abstimmung mit Paw Toooower. Ein Anspruch darauf, dass eine kurzfristig gewünschte Änderung ermöglicht werden kann, besteht nicht.

Bei verspäteter Abholung kann der hierdurch entstehende zusätzliche Betreuungsaufwand entsprechend der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung zusätzlich berechnet werden.

Eine verspätete Übergabe des Hundes führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der vereinbarten Betreuungszeit.

Wird ein Hund ohne vorherige Vereinbarung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und ist der Hundehalter nicht erreichbar, darf Paw Toooower die für eine weitere sichere Versorgung des Hundes erforderlichen und angemessenen Maßnahmen treffen.

Hierdurch entstehende erforderliche Mehrkosten trägt der Hundehalter, soweit die Verzögerung aus seinem Verantwortungsbereich stammt.


VI. Hilfestellungsstunden & Social Walks

§ 19 Anmeldung und Teilnahme

Anmeldungen zu Hilfestellungsstunden, Einzelterminen, Social Walks und vergleichbaren Angeboten sind nach Bestätigung durch Paw Toooower verbindlich.

Der Hundehalter ist verpflichtet, Paw Toooower vor der Teilnahme über gesundheitliche Einschränkungen, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle oder sonstige relevante Besonderheiten seines Hundes zu informieren.

Paw Toooower kann die Teilnahme eines Hundes ablehnen oder abbrechen, wenn eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Tiere besteht oder eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.


§ 20 Absage

Gebuchte Hilfestellungsstunden, Einzeltermine sowie Plätze bei Social Walks müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen werden 100 % des vereinbarten Preises fällig.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Paw Toooower kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann ein reservierter Platz kurzfristig anderweitig vergeben werden, wird dies entsprechend berücksichtigt.


§ 21 Eigenverantwortung

Während Hilfestellungsstunden und Social Walks bleibt der jeweilige Hundehalter bzw. Hundeführer grundsätzlich selbst für die Führung, Beaufsichtigung und Sicherung seines Hundes verantwortlich, soweit Paw Toooower die tatsächliche Führung oder Aufsicht über den Hund nicht ausdrücklich übernimmt.

Die von Paw Toooower gegebenen Hinweise, Empfehlungen, Übungen und Anregungen stellen Hilfestellungen für den Hundehalter dar.

Der Hundehalter entscheidet eigenverantwortlich über deren Umsetzung.

Er ist verpflichtet, seinen Hund so zu führen und zu sichern, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer, Hunde oder Dritter möglichst vermieden wird.


§ 22 Schäden während Hilfestellungen und Social Walks

Verursacht ein vom Hundehalter bzw. Hundeführer selbst geführter Hund während einer Hilfestellungsstunde, eines Social Walks oder einer vergleichbaren Veranstaltung einen Schaden, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Dies gilt insbesondere, wenn der Hund:

  • einen Menschen verletzt,

  • einen anderen Hund oder ein anderes Tier verletzt,

  • fremdes Eigentum beschädigt,

  • sich losreißt oder entläuft,

  • einen Verkehrsunfall oder sonstigen Schaden verursacht.

Der Hundehalter bleibt während der eigenverantwortlichen Führung für die ausreichende Sicherung seines Hundes verantwortlich.

Die zwingende gesetzliche Haftung von Paw Toooower für eigenes schuldhaftes Verhalten bleibt unberührt.


§ 23 Ausrüstung und Sicherung

Der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass Halsband, Geschirr, Leine und sonstige von ihm verwendete Sicherungsmittel funktionsfähig, sicher und für den jeweiligen Hund geeignet sind.

Paw Toooower kann besondere oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen verlangen, wenn diese aufgrund des Verhaltens oder der körperlichen Voraussetzungen des Hundes erforderlich erscheinen.


VII. Hilfestellungen und Erfolg

§ 24 Keine Erfolgsgarantie

Die von Paw Toooower angebotenen Hilfestellungen dienen dazu, den Hundehalter im Umgang und bei der Arbeit mit seinem Hund zu unterstützen sowie ihm mögliche Vorgehensweisen, Übungen und Lösungsansätze aufzuzeigen.

Ein bestimmter Erfolg oder eine bestimmte bzw. dauerhafte Verhaltensänderung des Hundes wird weder geschuldet noch garantiert.

Der Erfolg einer Hilfestellung hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die Paw Toooower keinen oder nur begrenzten Einfluss hat.

Hierzu gehören insbesondere das individuelle Verhalten und die Lerngeschichte des Hundes, dessen Gesundheitszustand, Umwelt- und Alltagseinflüsse sowie die Häufigkeit, Konsequenz und Qualität der weiteren Umsetzung durch den Hundehalter.

Die Inanspruchnahme einzelner oder mehrerer Hilfestellungsstunden allein gewährleistet daher keine dauerhafte Veränderung des Verhaltens.

Der Hundehalter ist selbst dafür verantwortlich, die besprochenen Übungen, Empfehlungen und Hilfestellungen im Alltag eigenverantwortlich und regelmäßig umzusetzen.


§ 25 Grenzen der Hilfestellung

Paw Toooower übernimmt keine Garantie dafür, dass unerwünschtes Verhalten eines Hundes vollständig oder dauerhaft verändert werden kann.

Insbesondere bei Aggressions-, Angst-, Jagd-, Reaktivitäts- oder anderen komplexen Verhaltensweisen können längerfristige Maßnahmen sowie gegebenenfalls zusätzliche fachliche oder tierärztliche Unterstützung erforderlich sein.

Paw Toooower ist berechtigt, eine Hilfestellung abzubrechen oder eine weitere Teilnahme von besonderen Voraussetzungen abhängig zu machen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.


VIII. Hilfestellung zur Begleithundeprüfung

§ 26 Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung

Paw Toooower bietet Hilfestellungen zur Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung an.

Gegenstand der Leistung sind insbesondere Hinweise, Übungen und praktische Hilfestellungen, die den Hundehalter bei der Vorbereitung mit seinem Hund unterstützen sollen.

Paw Toooower schuldet weder das Bestehen einer Begleithundeprüfung noch das Erreichen eines bestimmten Leistungsstandes.

Die Entscheidung über das Bestehen einer Prüfung liegt ausschließlich bei den zuständigen Prüfern bzw. Prüfungsorganisationen.

Der Erfolg der Vorbereitung hängt insbesondere vom individuellen Verhalten und Leistungsstand des Hundes, der körperlichen und gesundheitlichen Verfassung von Hund und Halter sowie von Art, Häufigkeit und Konsequenz der eigenständigen Umsetzung der Hilfestellungen ab.

Auch die regelmäßige Teilnahme an Hilfestellungsstunden stellt keine Garantie für das Bestehen einer Begleithundeprüfung dar.

Der Hundehalter ist selbst dafür verantwortlich, sich über die jeweils geltende Prüfungsordnung, Zulassungsvoraussetzungen und sonstigen Vorgaben des zuständigen Verbandes bzw. Veranstalters zu informieren, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


IX. Geräusch-, Knall- und Schusshilfestellung

§ 27 Geräusch-, Knall- und Schussreize

Paw Toooower bietet Hilfestellungen für Hundehalter im Umgang mit Geräusch-, Knall- und – soweit angeboten – Schussreizen an.

Ziel ist insbesondere, dem Hundehalter Möglichkeiten zum Umgang mit entsprechenden Reizen und den Reaktionen seines Hundes aufzuzeigen.

Eine bestimmte Veränderung des Verhaltens, vollständige Geräusch- oder Schussfestigkeit oder das Ausbleiben zukünftiger Angst-, Stress-, Flucht- oder sonstiger Reaktionen wird weder geschuldet noch garantiert.

Der Hundehalter ist verpflichtet, Paw Toooower vor Beginn über bekannte Angst- oder Panikreaktionen, Fluchtverhalten, gesundheitliche Einschränkungen und sonstige relevante Besonderheiten des Hundes zu informieren.

Die Intensität und Durchführung der jeweiligen Hilfestellung wird unter Berücksichtigung der konkreten Situation und der erkennbaren Reaktion des Hundes angepasst.

Paw Toooower ist jederzeit berechtigt, eine Übung abzubrechen, zu verändern oder von ihrer Durchführung abzusehen, wenn dies aufgrund des Verhaltens oder Zustandes des Hundes angezeigt erscheint.

Der Hundehalter bleibt bei einem von ihm selbst geführten Hund für dessen sichere Führung und Sicherung verantwortlich.

Eine Garantie dafür, dass ein Hund nach einer oder mehreren Hilfestellungen beispielsweise an Silvester, bei Gewitter, Schüssen oder anderen plötzlich auftretenden Geräuschen keine Angst-, Stress-, Flucht- oder sonstigen Reaktionen zeigt, wird ausdrücklich nicht übernommen.


X. Gassi-Service

§ 28 Übernahme und Führung des Hundes

Im Rahmen des Gassi-Services übernimmt Paw Toooower den Hund für den vereinbarten Zeitraum zur Durchführung eines Spaziergangs.

Übergabe und Rückgabe erfolgen entsprechend der individuell getroffenen Vereinbarung.

Der Hundehalter verpflichtet sich, Paw Toooower vollständig über sämtliche für die sichere Führung relevanten Eigenschaften seines Hundes zu informieren.

Hierzu gehören insbesondere Aggressionsverhalten, Beißvorfälle, Jagd- oder Fluchtverhalten, Ängste, Panikreaktionen, Unverträglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen und sonstige Besonderheiten.

Der Hundehalter hat geeignetes und funktionsfähiges Sicherungsmaterial zur Verfügung zu stellen.

Paw Toooower ist berechtigt, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu verlangen bzw. geeignetes eigenes Sicherungsmaterial einzusetzen.

Paw Toooower entscheidet während des Gassi-Services unter Berücksichtigung des Hundes, der Umgebung und der jeweiligen Situation über Strecke, Kontakte zu anderen Hunden und erforderliche Sicherungsmaßnahmen.


§ 29 Freilauf

Ein Freilauf erfolgt nur, wenn dieser ausdrücklich mit dem Hundehalter vereinbart wurde und Paw Toooower ihn unter Berücksichtigung des Hundes und der konkreten Situation für vertretbar hält.

Ein Anspruch auf Freilauf besteht nicht.

Paw Toooower ist jederzeit berechtigt, von einem vereinbarten Freilauf abzusehen und den Hund angeleint zu führen.


§ 30 Haftung beim Gassi-Service

Der Hundehalter bleibt Tierhalter im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden, die auf vom Hundehalter nicht oder nicht vollständig mitgeteilten Eigenschaften oder Verhaltensweisen des Hundes, auf ungeeigneter oder mangelhafter vom Hundehalter zur Verfügung gestellter Ausrüstung oder auf sonstigen Umständen aus dessen Verantwortungsbereich beruhen, haftet Paw Toooower nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die gesetzliche Haftung von Paw Toooower für eigenes schuldhaftes Verhalten sowie zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Verursacht der Hund gegenüber Dritten einen Schaden, ist der Hundehalter verpflichtet, bei der Schadensabwicklung und insbesondere gegenüber seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung mitzuwirken.


XI. Foto- und Videoaufnahmen

§ 31 Aufnahmen

Im Rahmen der Leistungen von Paw Toooower können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.

Eine Veröffentlichung oder sonstige Nutzung von Aufnahmen, für die eine Einwilligung des Kunden erforderlich ist, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

Die Einwilligung wird unabhängig von diesen AGB im jeweiligen Vertrag bzw. durch eine gesonderte Einwilligungserklärung eingeholt.

Die Einwilligung ist freiwillig. Ihre Nichterteilung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Möglichkeit, Leistungen von Paw Toooower in Anspruch zu nehmen.

Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der darin enthaltenen Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen für die Zukunft widerrufen werden.


XII. Haftung

§ 32 Haftung von Paw Toooower

Paw Toooower haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten ebenfalls die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.


§ 33 Allgemeines Risiko im Umgang mit Hunden

Dem Hundehalter ist bekannt, dass der Umgang mit Hunden und insbesondere das Zusammentreffen mehrerer Hunde trotz sorgfältiger Durchführung mit typischen Risiken verbunden ist.

Das Verhalten eines Tieres kann nicht in jeder Situation vollständig vorhergesehen oder kontrolliert werden.

Während Hilfestellungsstunden und Social Walks, bei denen der Hundehalter seinen Hund selbst führt, verbleiben Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung für den Hund grundsätzlich beim jeweiligen Hundehalter bzw. Hundeführer.


XIII. Preise und Zahlung

§ 34 Preise und Fälligkeit

Es gelten die zum Zeitpunkt der verbindlichen Buchung vereinbarten Preise.

Die Vergütung ist entsprechend der jeweiligen Rechnung bzw. Zahlungsvereinbarung fällig.

Vereinbarte Zusatzleistungen oder zusätzlicher Betreuungsaufwand können gesondert berechnet werden.


XIV. Schlussbestimmungen

§ 35 Änderungen relevanter Angaben

Der Hundehalter ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten sowie relevante Veränderungen hinsichtlich Gesundheit, Verhalten, Läufigkeit oder Versicherungsschutz seines Hundes unverzüglich mitzuteilen.


§ 36 Individuelle Vereinbarungen

Individuell zwischen Paw Toooower und dem Kunden getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 37 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.